Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sich von ihr scheidet, so ist es keine Sünde für die beiden, zu einander zurückzukehren, wenn sie (dabei) glauben, Allahs Grenzen einhalten zu können. Dies sind Allahs Grenzen, die Er Leuten klar macht, die Bescheid wissen.
Al-Baqarah 2:230
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فَإِنْ طَلَّقَهَا فَلَا تَحِلُّ لَهُ مِنْ بَعْدُ حَتَّىٰ تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ ۗ فَإِنْ طَلَّقَهَا فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِمَا أَنْ يَتَرَاجَعَا إِنْ ظَنَّا أَنْ يُقِيمَا حُدُودَ اللَّهِ ۗ وَتِلْكَ حُدُودُ اللَّهِ يُبَيِّنُهَا لِقَوْمٍ يَعْلَمُونَ
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Wenn er sich dann (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, so ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, ehe sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sich dann von ihr scheidet, so ist es keine Sünde für die beiden, zueinander zurückzukehren, wenn sie (dabei) meinen, Allahs Grenzen einhalten zu können. Und dies sind Allahs Grenzen, die Er Leuten klar macht, die Bescheid wissen.
Und wenn er sie entläßt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sie entläßt, ist es kein Vergehen für beide, wenn sie zueinander zurückkehren, sofern sie annehmen, daß sie die Gebote Allahs einhalten können. Dies sind die Schranken Allahs, die Er denjenigen klarmacht, die wissen.