Es besteht für den Propheten kein Grund zur Bedrängnis in dem, was Allah für ihn verpflichtend gemacht hat. (So war) Allahs Gesetzmäßigkeit mit denjenigen, die zuvor dahingegangen sind - und Allahs Anordnung ist ein fest gefaßter Beschluß -
Al-Ahzab 33:38
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مَا كَانَ عَلَى النَّبِيِّ مِنْ حَرَجٍ فِيمَا فَرَضَ اللَّهُ لَهُ ۖ سُنَّةَ اللَّهِ فِي الَّذِينَ خَلَوْا مِنْ قَبْلُ ۚ وَكَانَ أَمْرُ اللَّهِ قَدَرًا مَقْدُورًا
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Es besteht für den Propheten kein Grund zur Bedrängnis in dem, was Allah für ihn angeordnet hat. So war die Gesetzmäßigkeit Allahs mit denjenigen, die zuvor dahingegangen sind - und der Befehl Allahs ist ein fest gefasster Beschluss -,
Es bringt den Propheten in keine Verlegenheit, was Allah für ihn angeordnet hat. Das war Allahs Vorgehen gegen jene, die vordem dahingingen, und Allahs Befehl ist ein unabänderlicher Beschluß