Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verlorengeht und ihr dann (in) eine(r) Strafmaßnahme (Beute) macht, dann gebt denjenigen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für sie) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.
Al-Mumtahina 60:11
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وَإِنْ فَاتَكُمْ شَيْءٌ مِنْ أَزْوَاجِكُمْ إِلَى الْكُفَّارِ فَعَاقَبْتُمْ فَآتُوا الَّذِينَ ذَهَبَتْ أَزْوَاجُهُمْ مِثْلَ مَا أَنْفَقُوا ۚ وَاتَّقُوا اللَّهَ الَّذِي أَنْتُمْ بِهِ مُؤْمِنُونَ
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Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verloren geht und ihr dann (in) eine(r Schlacht) (Kriegs)beute macht, dann gebt denjenigen (muslimischen Männern), deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für die ungläubigen Frauen) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, Dem ihr gegenüber Gläubige seid.
Und wenn irgendeine von euren Frauen von euch zu den Ungläubigen fortgeht, dann gebt, wenn ihr (bei den Ungläubigen) Beute macht, jenen (Gläubigen), deren Frauen fortgegangen sind, das gleiche von dem, was sie (für ihre Frauen) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.