Es steht den Götzendienern nicht zu, Allahs Gebetsstätten zu bevölkern, wo sie gegen sich selbst Zeugnis ablegen durch den Unglauben. Deren Werke werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig bleiben.
At-Tawbah 9:17
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مَا كَانَ لِلْمُشْرِكِينَ أَنْ يَعْمُرُوا مَسَاجِدَ اللَّهِ شَاهِدِينَ عَلَىٰ أَنْفُسِهِمْ بِالْكُفْرِ ۚ أُولَٰئِكَ حَبِطَتْ أَعْمَالُهُمْ وَفِي النَّارِ هُمْ خَالِدُونَ
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Es steht den Götzendienern nicht zu, die Gebetsstätten Allahs zu bevölkern, wo sie den Unglauben gegen sich selbst bezeugen. Die Werke jener werden hinfällig, und im (Höllen)feuer werden sie ewig verweilen.
Die Götzendiener dürfen keine Erhaltung der Moscheen Allahs vornehmen, solange sie gegen sich selbst den Unglauben bezeugen. Sie sind es, deren Werke nichtig sein sollen, und sie müssen auf ewig im Feuer bleiben.